Thomas Schirrmacher
Archiv

Polanski: Mitleid mit dem Täter, kein Bedauern der Tat oder des Opfers

September 29, 2009 by Schirrmacher · 1 Kommentar 

Die Großen läßt man laufen

Das Filmfestival Zürich, die Berlinale und viele Medien protestieren gegen die Verhaftung von Roman Polanski. Merkwürdiger haben sie alle Mitleid mit dem Täter. Davon, dass der sexuelle Missbrauch eines absichtlich unter Drogen gesetzten 13jährigen Mädchens verabscheuenswert ist, liest man in keiner der Presseerklärungen und Statements.

Hier die Vorgeschichte: 1. Roman Polanski war 1977 geständig, eine 13jährige zum Zweck des sexuellen Mibrauchs auf einer Party in der Villa Jack Nicholsons unter Drogen gesetzt zu haben. 2. Polanski wurde 1977 rechtskräftig verurteilt. 3. Polanski floh 1978 aus der Haft. 4. Da er neben der amerikanischen auch die französische Staatsbürgerschaft hat und Frankreich nicht an die USA ausliefert, konnte er sich drei Jahrzehnte in Frankreich der Haftstrafe entziehen. 5. Ein von seinen Anwälten angestrebtes und zugelassenes Wiederaufnahmeverfahren in den USA lehnte Polanski ab, da er dazu amerikanischen Boden hätte betreten müssen. 6. Zugegeben, das Opfer hat Polanski medienwirksam verziehen und würde das Verfahren gerne einstellen. Doch seit wann entscheidet in unseren Rechtsstaaten das Opfer, nicht das Gericht, über so etwas?

Was lernen wir daraus: 1. Wer berühmt und reich ist, kann davon ausgehen, dass seine Freunde ihn raushauen, auch wenn es sich um Vergewaltigung einer Minderjährigen und um Flucht aus dem Gefängnis handelt. Die Medien lassen die Grossen laufen – zum Glück nicht immer Polizei und Gerichtsbarkeit. 2. Die Medien versuchen immer häufiger die Gerichte zu ersetzen oder zu beeinflussen. Pech hat, wer für ein Medienspektakel nicht in Frage kommt. 3. Unsere Gesellschaft hat sich so an sexuelle Exzesse aller Art gewöhnt, dass Vergewaltigung einer Minderjährigen als Kavaliersdelikt behandelt wird, zumindest bei den Großen. 4. Und wieder einmal gilt das Mitleid dem Täter, nicht dem Opfer.

Die jüdisch-christliche Botschaft für einen gerechte Gerichtsbarkeit: “Gott kennt kein Ansehen der Person” hat es heute schwerer denn je.

Sollte der Staat die katholische Kirche zur Frauenordination zwingen?

September 24, 2009 by Schirrmacher · 3 Kommentare 

Die Antidiskriminierung treibt immer tollere Blüten

In einer der angesehensten juristischen Fachzeitschrift der Welt, dem ‚Harvard International Law Journal‘, diskutieren die beiden australischen Juristinnen Carolyn Evans und Betha Gaze im Rahmen eines vom australischen Steuerzahler finanzierten Forschungsprojektes zur Religionsfreiheit, ob es nicht an der Zeit wäre, die katholische Kirche im Namen der Menschenrechte zu zwingen, die Frauenordination einzuführen. Zumindest sollten „patriarchalische Religionen“ ihren Gemeinnützigkeitsstatus im Steuerrecht verlieren (S. 43) und vor allem keinerlei staatliche Unterstützung mehr in irgendeiner Form erhalten (S. 46), wenn sie sich nicht dem Stand der Gesetzgebung anpassen. Ihre grundsätzliche Forderung ist, dass sich Religionsgemeinschaften wie jede Firma allen jeweils gültigen Antidiskriminierungsrichtlinien zu unterwerfen haben. Dabei plädieren sie allerdings nicht für eine plumpe Vorordnung der Antidiskriminierung vor die Religionsfreiheit oder umgekehrt der Religionsfreiheit vor die Antidiskriminierung, sondern für einen informierten Ausgleich, bei dem differenziert unterschieden wird, in welchen Kernbereichen Religionsfreiheit wirklich zentral ist und Vorrang haben sollte und in welchen nicht.

Nun bin ich nicht katholisch, sondern evangelisch und teile deswegen weder die katholische Sicht des heilsvermittelnden Priesteramtes, noch, dass Pfarrer unverheiratet sein und ein Gelübde ablegen müssen. Auch gibt es aus evangelischer Sicht die Frauenordination de facto schon zu Teilen in der katholischen Kirche, da immer häufiger angestellte Diplom-Theologinnen predigen – nur die Sakramente sind den Priestern vorbehalten.

Dennoch möchte ich nicht, dass solche Änderungen bei der katholischen Kirche vom Staat erzwungen werden, auch dann nicht, wenn mir die jeweiligen Änderungen persönlich sympathisch wären. Denn solche Änderungen sollen aus Überzeugung und theologisch begründet geschehen, nicht aus Zwang, und der Staat soll gefälligst, wie es etwa das deutsche Grundgesetz festgelegt, die Kirche ihre inneren Angelegenheiten selbst regeln lassen. Denn wer weiß, was der Staat dann morgen bei mir, bei uns, bei allen zwangsweise ändert? Und da die gegenwärtigen Staaten ihre Einmischung in immer neue Lebensbereiche und Alltagsfragen noch ständig ausdehnen (man vergleiche etwa den berühmten und symptomatischen Satz des seinerzeitigen SPD-Generalsekretärs Olaf Scholz: „Wir wollen die Lufthoheit über unseren Kinderbetten erobern!“) und von Lobbygruppen immer wieder einmal neue vermeintliche Menschenrechte zu den alten klassischen hinzugefügt werden und die Antidiskriminierungsgesetze immer weitere Bereiche verrechtlichen, verpolitisieren und kriminalisieren, kann niemand wissen, was denn dann bald eine Religionsgemeinschaft überhaupt noch selbst entscheiden kann.

In Berlin wird ja im Ethikunterricht die Bewertung der Religionen oder was an ihnen – vor allem im Bereich der Ethik – empfehlenswert ist und was zu verwerfen, bereits vom Staat und der von ihm propagierten Weltanschauung des atheistischen Humanismus (etwa der Humanistischen Union) vorgenommen. Häufig begründet man das damit, dass somit auch Muslime im Ethikunterricht eine nichtfundamentalistische Sicht zu hören bekommen und leicht integriert werden könnten. Verpflichtend ist der Besuch dieser staatlichen Sicht der Religionen, nicht aber der Besuch des Unterrichts der Religionsgemeinschaft, der man angehört. Die Muslime werden dabei nicht an einen Dialog mit Anhängern anderer Religionen herangeführt, sondern in die zulässige ‚Querbeetreligion‘ von Staates Gnaden integriert.

Denken wir einmal die von den beiden Autoren diskutierte Idee zu Ende: Das bedeutet im Klartext in der Konsequenz, dass Religionsgemeinschaften auch nicht mehr – im Einklang mit dem Verbot von Diskriminierung aufgrund von religiöser Zugehörigkeit – aufgrund der religiösen Zugehörigkeit ‚diskriminieren‘ dürften, wenn sie Mitarbeiter auswählen – womit sie selbst wiederum diskriminiert werden und die ganze Sache Kopf steht. Ein buddhistisches Kloster müsste also prinzipiell die Bewerbung eines Muslim als Abt zulassen und eine Moschee ein Bewerbungsgespräch mit einem Spiritisten als Gebetsrufer führen.

Was würde das etwa auf die politischen Parteien übertragen bedeuten? Muss die CDU künftig auf Wunsch SPD-Wahlkämpfer aufnehmen, weil sie diese sonst diskriminiert? Muss ein Autohaus künftig grüne Fahrradfans anstellen, die alle Kunden vergraulen, da sich sonst diese Verkäufer wegen ihrer Weltanschauung diskriminiert fühlen?

Die Antidiskriminierungsdiskussion treibt immer tollere Blüten. Die Zeiten, wo Antidiskriminierungsgesetze und ihre Umsetzung in den demokratischen Ländern wirklich größere Freiheit und Gerechtigkeit brachten, sind vorbei – Ausnahme sind einige jüngere Demokratien mit Nachholbedarf. Stattdessen wird die Diskussion zur Spielwiese immer neuer Vorschläge, die zwar die Spannungen und das Misstrauen in der Gesellschaft laufend erhöhen, aber nicht dazu führen, dass Menschen sich wirklich respektvoller begegnen.

Carolyn Evans, Beth Gaze. “Between Religious Freedom and Equality: Complexity and Context”. Harvard International Law Journal 29 (2008): 40-41, www.harvardilj.org

Mit zweierlei Maß: Die Vertreibung der Juden aus der islamischen Welt

September 17, 2009 by Schirrmacher · Schreiben Sie einen Kommentar 

1948 bis 1970 wurden 850.000 – 1.000.000 Juden aus arabischen Ländern vertrieben, wo sie zuvor friedlich Jahrhunderte lang gelebt hatten. Während von den Palästinensern täglich in den Medien die Rede ist und die Forderung erhoben wird, dass die Enkel und Urenkel der einst vertriebenen Palästinenser in ihre Heimat zurückkehren müssen, redet von den betroffenen Juden niemand mehr. Die 1976 gegründete Organisation ‚World Organisation of Jews from Arab Countries‘ wird nirgends ernst genommen, obwohl viele Betroffene bis heute nur unfreiwillig in Israel oder den USA leben. Hier wird mit zweierlei Maß gemessen.

In rasantem Tempo schreitet die Vertreibung der alteingesessenen christlichen Minderheiten in der islamischen Welt voran, die oft länger in den Ländern existierten, als es den Islam überhaupt gibt. So sehr das verhehrende Ergebnis des Irakkrieg von George W. Bush vorhersehbar war – wenn die islamischen Terroristen gegen die Amerikaner nicht gewinnen können, suchen sie sich das einzige erreichbare Ziel für einen kleinen Sieg, die friedlichen und in Verteidigung ungeübten Christen, – so sehr setzen die Terroristen und die ihnen nichts entgegensetzende irakische Regierung nur fort, was seit über 100 Jahren im Gange ist.

Darüber wird oft eine ebensolche Tragödie vergessen: Die Vertreibung der Juden aus den islamischen Ländern. Ihr Zahl ist insgesamt geringer als bei den Christen, ihr Prozentsatz höher, ja meist nahe an 100%. Nordafrika, Ägypten, Syrien, Libanon, Jemen und Irak hatten einst Jahrhunderte alte, blühende jüdische Bevölkerungen, die heute fast völlig verschwunden sind.

Im Irak lebten 1948 135.000 Juden, heute sind es 10!

Gewalt gegen Abtreibungskliniken – ein evangelikales oder konservativ-katholisches Problem?

September 11, 2009 by Schirrmacher · 2 Kommentare 

Nach einem Jahrzehnt Ruhe ist in den USA wieder ein Abtreibungsarzt erschossen worden. Scott Roeder erschoss den vielleicht bekanntesten Abtreibungsarzt Dr. Georg Tiller in Wichita (Kansas) vor seiner Kirchengemeinde.

Was ändert der neue Fall an meinem Gutachten, das ich 2008 verfasst habe?
Auch wenn mir bisher nur die Medienberichterstattung aus den USA vorliegt und die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft noch nicht abgeschlossen sind, kann man vorläufig Folgendes feststellen.

1. Wenn nach einem Jahrzehnt wieder ein Mord geschieht, bedeutet das weiterhin, dass Millionen von Evangelikalen und Katholiken in den USA und Hunderte Millionen Evangelikale und Hunderte Millionen Katholiken weltweit, die Abtreibung ablehnen, völlig friedlich ihre Sicht vertreten! 51% der Amerikaner sind nach der neusten Umfrage Gegner der Abtreibung. 120 Millionen sind es friedlich, einer nicht, Grund genug, für die Presse, alle in einen Sack zu ‚hauen‘.

2. Eine Zuordnung des Täters Scott P. Roeder zum evangelikalen oder katholischen Bereich wird von keinem Fachmann vorgenommen. Bisher konnte noch nicht einmal – genauso wie bei den Tätern der 1990er Jahre – überhaupt eine Verbindung zu den großen Antiabtreibungsorganisationen hergestellt werden. Wenn der Atheistenblog blasphemieblog.wordpress.com schreibt: „Mordanschlag: bibeltreuer Christ erschießt Abtreibungsarzt“, dann ist das reine Verleumdung.
Dass der Täter wohl einen Eintrag auf der Webseite von ‚Operation Rescue‘ hinterlassen hat, woraus auch etwa die Neue Zürcher Zeitung und die Süddeutsche Zeitung durch die Hintertür die erwünschte Verbindung herstellen wollen, besagt zunächst ja nichts, da heute jeder in jedem offenen Blog mitschreiben kann. Operation Rescue lässt alle Mitarbeiter eine Gewaltverzichtserklärung unterschreiben, hat den Eintrag gelöscht und den Mord an Tiller aufs Schärfste verurteilt.

3. Nach allem, was man sagen kann, gehört der Täter wie frühere Täter vom Ku-Klux-Clan der rechtsradikalen Szene an und ist früher schon von einem Gericht nach einer 16monatigen Haftstrafe als geisteskrank eingestuft worden („Symptome der Schizophrenie“). Seine von ihm geschiedene Frau bestätigt beides. Roeder gehörte Mitte der 1990er Jahre der sogenannten ‚Freeman‘-Bewegung an, die anstelle des Obersten Gerichts der USA einen eigenen Obersten Gerichtshof einrichtete und Regierung und Gesetze der USA bekämpfte. Roeder, so die Tageszeitung Die Welt, „gehörte in seinem paranoiden Leben so ziemlich jeder Bürgerwehr an, die Amerika zu bieten hat“.
Das Opfer Georg Tiller ist übrigens – ohne damit den Mord irgendwie beschönigen zu wollen – wie seine Gegner ein typisches Beispiel dafür, wie viel aggressiver und kulturkampfartiger solche Debatten in den USA ausgetragen werden, hat er doch ebenso wie seine Gegner das Fernsehen nicht nur zur Werbung für seine Spätabtreibungsklinik genutzt, sondern auch zu angriffigen Plädoyers für die Spätabtreibungen. Er war, wie die Tageszeitung Die Welt schreibt, „starrsinnig wie seine Feinde“.
Man sollte auch nicht verschweigen, dass gegen Tiller Verfahren zur Aberkennung der medizinischen Lizenz liefen und er deswegen unter strenger staatlicher Aufsicht des Staates Kansas arbeitete. Man mag kritisieren, dass er von Prozessen überzogen wurde, aber das ist in Amerika bei allem und jedem so. Tiller war landesweit wegen seiner Konzentration auf Spätabtreibungen auch bei vielen prinzipiellen Abtreibungsbefürwortern umstritten. Er war einer von drei Ärzten in den USA, die Abtreibungen bis zur Geburt durchführten. Deswegen fand sich für die von ihm geleitete Klinik auch kein Nachfolger, weswegen sie nach seinem Tod geschlossen wurde (articles.latimes.com).

Zu meinem Gutachten sei noch ein Zitat des völlig unverdächtigen Kritikers der Evangelikalen, dem Münchner Professor für Nordamerikanische Kulturgeschichte Michael Hochgeschwender, angeführt:

Allerdings wird man sich davor hüten müssen, den Anteil von Gewalttätern innerhalb der neofundamentalistischen Szene zu hoch anzusetzen. Auf dem absoluten Höhepunkte der Bombenattentate im Jahre 1994 starben vier Menschen, insgesamt kamen in den neunziger Jahren sieben Menschen bei Angriffen auf Abtreibungskliniken ums Leben. Verglichen mit dem allgemeinen Gewaltniveau der amerikanischen Gesellschaft oder selbst verglichen mit dem Gewaltpotential der extremen Rechten in den USA fielen die Neofundamentalisten kaum aus dem Rahmen. Darüber hinaus waren die meisten Täter pathologische Persönlichkeiten. Darin wichen sie von ihrem Sympathisantenumfeld nicht ab. Die absolute Mehrheit der Neofundamentalisten, mehr als 95 Prozent, verhielt sich demgegenüber bei aller verbaler Militanz systemkonform und griff, trotz der Tradition der extralegalen Volksgewalt in den USA, nicht auf terroristische Gewalt zurück. Religiöser Fanatismus allein führte gerade nicht notwendig in den Terrorismus. Prägnanter formuliert: Es gab gewalttätige Fundamentalisten, aber keinen gewalttätigen Fundamentalismus.

(Michael Hochgeschwender. Amerikanische Religion: Evangelikalismus, Pfingstlertum und Fundamentalismus. Frankfurt: Verlag der Weltreligionen, 2007. S. 199)

Ein vollständiger Bericht kann hier herunter geladen werden: Abtreibungsgegner2009

Zur ökumenischen Bedeutung von Johannes Calvin

September 8, 2009 by Schirrmacher · Schreiben Sie einen Kommentar 

Natürlich durfte mein Beitrag zum 500. Geburtstag Calvins nicht fehlen. Vor allem war da die von mir herausgegebene deutsche Neuausgabe der 1. Auflage seines Hauptwerkes ‚Institutio’ unter dem Titel „Christliche Glaubenslehre“. Aus Anlass von deren Erscheinen hat jetzt der Arbeitskreis für evangelikale Theologie (AfeT) meinen Artikel „Zur ökumenischen Bedeutung von Johannes Calvin“ in der Zeitschrift ‚evangelikale theologie’ 15 (2009) 1 (Mai) S. 5–9 abgedruckt: Download

Mit einem Auszug daraus möchte ich darauf verweisen, wieviele Anregungen ich zum Gedanken der Komplementarität biblischer Wahrheiten Calvin verdanke:

Die Komplementarität der calvinischen Lehre

Francois Wendel hat vertreten, dass Calvin keinen theologischen Hauptgedanken vertritt, sondern nacheinander verschiedene biblische Begriffe bespricht, die nicht immer logisch miteinander vereinbar sind. Es ist Calvin wichtiger, so Wendel, die biblischen Inhalte zu vermitteln, als ein logisch-systematisches System zu entwerfen.

Was ich in meiner Dogmatik ‚Komplementarität’ nenne, nennen Alexandre Ganoczy und Paul Helm etwa „Dialektik“. Calvin, so Ganoczy, will einfach das Wort Gottes in seiner ganzen Fülle präsentieren, und keine rational sortierte Zusammenstellung, weswegen er oft biblische Sachverhalte einfach nebeneinanderstellt. Eva-Maria Faber hat ihre Habilitationsschrift „Symphonie von Gott und Mensch: Die responsorische Struktur von Vermittlung in der Theologie Johannes Calvins“ genannt.

Hein Langhoff meint zu Recht, dass Calvin gezeigt hat, dass christliche Lehre auch die in der Heiligen Schrift „für unseren Verstand widersprüchlichen Aussagen einfangen kann. Er gab Gott auch dadurch allein die Ehre, daß er nicht weniger, aber auch nicht mehr sagen wollte als Gottes offenbarte Wahrheit. Ohne krampfhafte Harmonisierungsversuche ließ er unterschiedliche Seiten der Botschaft Gottes, zwischen denen sein Denken keine Einheit herstellen konnte, nebeneinander stehen.“

Die ‚Instititio’, so Calvin in einer späteren Ausgabe, will nur „zur Lektüre des Wortes Gottes vorbereiten und Anweisung geben“. Die Institutio, so der Calvinforscher Otto Weber, „will nicht geistreiche … Gedanken über Gott und Mensch und Welt, über Christus und die Kirche vorbringen, sondern Auslegung der heiligen Schrift sein“ und deswegen ihre Komplementarität so wiedergeben, wie sie sich in der Offenbarung darbietet.

Dies gilt auch für Calvins Sicht von Erwählung und Prädestination. Ralph C. Hannock und Wilhelm-Albert Hauck haben gezeigt, daß die Prädestinationslehre für Johan nes Calvin das Ethos, also das verantwortliche Handeln nach den Maßstäben Gottes, nicht bremst oder schmälert, sondern gerade begrün det. Hauck faßt Calvins Position zusammen: „Die recht verstandene Prädestinationslehre, auf die sich die Erwählungs- und Heilsge wißheit der Gläubigen gründet, kann niemals ein echtes Ethos zerstören. Sie wirkt viel mehr durch ihre Ausrichtung auf Gottes hei­ligen Willen, der mit der Erkenntnis auch die Kraft zur Er füllung schenkt, ethosbegründend, ethoserhaltend und ethosvollen dend. Dies beweist übri gens auch ein Blick in die Geschichte des vom sitt lichen Ernst und höchstem ethischen Aktivismus getragenen Calvi nismus …“

Auch H. Henry Meeter hat darauf hingewiesen, daß Calvin und die Calvinisten nicht nur die Prädestination stärker betonen als an dere, sondern auch die menschliche Ver antwortung. So wurde ih nen gleichermaßen der Vorwurf gemacht, die Prädestination zu sehr zu betonen und deswegen Fatalisten zu sein, wie die Verant wortung zu sehr zu betonen und deswegen gesetzlich zu sein! Laut Reinhold Seeberg „ergibt sich ein eigenartiges Gleichgewicht zwischen der religiösen Abhängigkeit des Menschen und seiner sittlichen Aktivität“.

Paul Jacobs verweis bereits 1937 darauf, dass kein Reformator die Ethik breiter behandelt hat und oft die Ethik erst im Nachgang mit dem Hinweis auf Gottes Vorsehung begründet und ermöglicht wird.

Der gefährlichste Ort der Welt

September 7, 2009 by Schirrmacher · 1 Kommentar 

In Deutschland wie in vielen anderen Ländern ist der gefährlichste Ort der Mutterleib, also genau der Ort, der früher in Sprachgebrauch und Literatur als der Inbegriff von Geborgenheit und Sicherheit galt. Nirgends ist der Mensch heute wehrloser, schutzloser und rechtloser.

Mehr und mehr sind Glück, Gesundheit, Wohlstand und Selbstverwirklichung die Werte, die unsere Gesellschaft zusammen halten, während bei anderen Werten zunehmend jeder Konsens fehlt. Wenn alles eine Kosten-Nutzen-Analyse unterzogen wird, ist es kein Wunder, dass dies auch für Schwangerschaft und Kinder gilt. Die ökonomische und materialistische Dominanz unserer Kultur schlägt gegen die Schwächsten der Gesellschaft durch.

Abtreibungsgegner nehmen dagegen zunächst einmal einfach die Position des Ungeborenen ein. Alles andere ergibt sich daraus von selbst. Ihre Position läßt sich ganz einfach beschreiben – alles andere sind nur logische Konsequenzen daraus: Bei der menschlichen Zeugung entsteht mit der Verschmelzung der Keim­zellen eine neue biologische und geistige Realität, der Mensch mit seiner unverwechselbaren Würde, und später gibt es keinen Ein­schnitt, der in seiner Bedeutung diesem Ereignis auch nur nahe käme und aus einem Nichtmenschen einen Menschen machte.

Der Schutz des menschlichen Lebens ist zweifellos die zentrale und wichtigste Aufgabe des Staates, die Pflichten wie Rechte begründet. Daraus folgerte das Bundesverfassungsgericht 1993, dass der Staat nie und nimmer aktiv die Beendigung menschlichen Lebens, auch des vorgeburtlichen, betreiben oder auch nur für Recht erklären dürfe.

Während es um diesen Schutz des Lebens während des Lebens in demokratischen Staaten im Vergleich zur Geschichte vorangegangener Jahrhunderte sehr gut steht, versagen dieselben Staaten am Anfang des Lebens in der vorgeburtlichen Phase (und zunehmend auch am Ende des Lebens) fast völlig und verweigern damit den Schwächsten der Gesellschaft den Schutz vor anderen Menschen, die sie töten wollen. Unseres Erachtens rüttelt das an den Grundfesten des Staates und führt durch Gewöhnung dazu, dass der Lebensschutz generell mehr und mehr zu einem Anliegen unter vielen wird, dass man durchaus auch einmal anderen Überlegungen unterordnen kann.

Wenn wir wieder soweit sind, dass der Staat meint, dass er über das Lebens­recht gan­zer Bevölkerungsteile abstimmen kann, verliert der Staat seine wichtig­ste Existenzberechti­gung, nämlich das Leben der Bürger vor ande­ren Menschen zu schüt­zen. Zur gleichen Zeit, als man in Rio de Janeiro ein Artenschutzab­kommen für Tiere und Pflanzen unterschreibt, be­schließtender Deut­sche Bundes­tag, dass man die ‘Art’ Mensch im Mut­terleib töten darf.

Häufigste Todesursache weltweit

Abtreibung ist die häufigste Todesursache auf unserem Planeten. Nach Angaben der Weltgesundheitsorganisation WHO standen 2007 136 Mio. Geburten und 54 Mio. Todesfällen 42 Mio. gemeldete Abtreibungen gegenüber. Von den 54 Mio. starben 17,5 Mio. an Herz-Kreislauferkrankungen, 11 Mio. Menschen an einem Krebsleiden. Weniger als ein Fünftel der 54 Mio. waren Kinder. Demnach werden jährlich viermal so viele Kinder im Mutterleib getötet, wie geborene Kinder sterben.

Aus einem in Washington veröf­fentlichten Bericht des For­schungsinstitutes ‚World-Watch’ geht hervor, dass jährlich fast ebenso viele Kin­der abgetrieben werden, wie im 2. Weltkrieg insge­samt an Menschen umkamen. Wäh­rend im Welt­krieg 55 bis 60 Millio­nen Men­schen starben, werden jähr­lich mindestens 50 Millio­nen Kinder im Mutterleib getötet, wobei zusätzlich 200.000 Frauen ihr Leben lassen.

In Japan und Frankreich wird die Hälfte aller Kinder im Mutter­leib getötet, in Deustchland und den Niederlanden ein Viertel.

Betrachtet man allerdings die deutschen Medien, könnte man den Eindruck gewinnen, als ginge es statistisch um ein Randproblem und um eine moralische Bagatelle.

Thomas Schirrmacher