Thomas Schirrmacher
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Mein Doktorvater Karl Hoheisel ist verstorben

Februar 28, 2011 by Schirrmacher · 6 Kommentare 

Mein verehrter Lehrer, der Bonner Religionswissenschaftler Karl Hoheisel, ist im Alter von 73 Jahren verstorben. Er war ein gütiger und freundlicher Mensch, immer für andere da, zugleich ein vorbildlicher Forscher und Wissenschaftler, immer offen für bisher wenig beachtete Forschungsgebiete und -methoden. Ich erlebte ihn zunächst ab 1983 als denjenigen, der mich (und meine Frau) an der Universität Bonn in die Religionswissenschaft einführte. Seine enorme Themenbreite, die insbesondere in den Themen seiner vielen Lexikonartikel deutlich wird, ließ mich die Religionswissenschaft in allergrößter Breite verstehen und anwenden.

Als ich mich nach vielen Jahren entschloss, erneut zu promovieren, hatte ich das Vorrecht, als sein letzter Doktorand von seiner enormen Erfahrung zu profitieren. Schon von seiner Krankheit gezeichnet, betreute er mich dennoch, als gäbe es nichts Wichtigeres auf der Welt. Wie ich selbst aus der Missionswissenschaft und Theologie heraus in die Religionswissenschaft und Ethnologie hineingewachsen, konnte er mir manch guten Erfahrungsschatz weitergeben. Diesselbe Tradition setzt übrigens Hoheisels Nachfolger Manfred Hutter als Dr. theol. Dr. phil. fort (hier), unter dem zu studieren ich nur jedem angehenden Religionswissenschaftler empfehlen kann.

Der herausragende Bonner Religionswissenschaftler Gustav Mensching hatte vor allem drei Schüler, Hans-Joachim Klimkeit und Karl Hoheisel in Bonn und Udo Tworuschka. Durch Hoheisel (und Klimkeit) habe ich an diese Tradition Anschluss gefunden, wie gerade auch meine Übernahme der Religionsdefinition von Hoheisel in „Hitlers Kriegsreligion“ (Band 1, S. 64, 53–54, 487, 457, 399–400; weitere Verweise auf Hoheisel 19, 23, 30, 57, 70–72, 132, 137,224–225, 232, 240, 505) belegt.

Zusammen mit dem ebenfalls jüngst verstorbenen Bonner Vertreter der Politologie und Soziologie Manfred Funke (siehe meinen Nachruf hier) ermöglichte mir Hoheisel mein ungewöhnliches Thema „Hitlers Kriegsreligion“ und damit eine religionssoziologische Arbeit, die die Voraussetzung für meine Professur für Religionssoziologie in Rumänien war.

Karl Hoheisel (16. 04. 1937 in Langendorf, Krs. Neisse O/S – 17.2.2011 in Bonn)

  • 1964 Lic. theol., Rom, nach Studium der Philosophie, der (katholischen) Theologie und der biblischen und orientalischen Sprachen (1964)
  • 1971 Dr. phil. Bonn, nach Studium der Vergleichenden Religionswissenschaft und der Ethnologie
  • 1965–1974: Wissenschaftlicher Mitarbeiter bzw. Assistent am (katholischen) Anthropos Institut in St. Augustin bei Bonn
  • 1971–1974: Dozent für Vergleichende Religionswissenschaft an der (katholischen) Philosophisch-Theologischen Hochschule St. Augustin bei Bonn; in dieser Zeit Arbeit an der Habilitationsschrift
  • 1974 Lehranalyse/Psychoanalyse
  • 1974 Habilitation in Vergleichender Religionswissenschaft, Bonn (Titel der Habilitationsschrift: „Das antike Judentum in christlicher Sicht“)
  • 1974–1980: Arbeit im Rahmen eines DFG-Forschungsprogramms an der Universität Bonn
  • 1980–1995: Außerplanmäßiger Professor an der Universität Bonn
  • 1981–1995: Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Franz-Josef-Dölger-Institut zur Erforschung der Spätantike, dort vor allem Redakteur und Autor des „Reallexikons für Antike und Christentum“
  • Seit 1988: stellvertretender Direktor des Franz-Josef-Dölger-Instituts
  • 1995–2000: Professor für Vergleichende Religionswissenschaft, Universität Bonn, zuletzt Direktor des Religionswissenschaftlichen Instituts als Nachfolger von Hans-Joachim Klimkeit
  • 2000–2007 Emeritus ebd.

Forschungsgebiete:

  • Geschichte des Judentums, des frühen und modernen Islam und aller Religionen der klassischen Antike
  • Religionsgeschichte des modernen Europa, insbesondere neue Religionen und moderne religiöse Bewegungen wie Freimaurer, Esoterik, Okkultismus
  • Religionspsychologie
  • Religionsgeographie

Herausgeberschaften Buchreihen:

  • „Geographia religionum“ seit 1985
  • „Studies in Oriental Religions“ seit 1999

Herausgeberschaften Lexika:

  • „Reallexikon für Antike und Christentum“ seit 1996
  • Fachherausgeber für Religionsgeschichte, „Theologischen Realenzyklopädie“ (TRE) seit 2000

Veröffentlichungsliste & Festschrift:

  • Literatur bis 2002 in der Festschrift, S. IX-XIX
  • Manfred Hutter, Wassilios Klein, Ulrich Vollmer (Hg.). Hairesis: Festschrift für Karl Hoheisel zum 65. Geburtstag. Jahrbuch für Antike und Christentum Ergänzungsband 34. Münster: Aschendorff, 2002

Nachtrag: Nachruf der Abteilung Religionswissenschaft der Universität Bonn bis auf Weiteres hier.

WikiLeaks und das Grundgesetz

Februar 22, 2011 by Schirrmacher · 3 Kommentare 

Nun muss ich mich doch auch einmal zu ‚WikiLeaks‘ zu Wort melden.

Man denke einmal, jemand würde einen Postboten überfallen, alle Briefe seines Postwagens öffnen und im Web zugänglich machen. Gegenüber dem, was WikiLeaks tut, eine Kleinigkeit. Trotzdem würde der Betreffende die Menschenrechte der Briefschreiber und -empfänger verletzen und könnte deswegen ins Gefängnis kommen.

Wenn es um WikiLeaks geht, lese ich dauernd nur etwas von ‚Pressefreiheit‘. Ja, sie ist ein hohes Gut im Grundgesetz und anderen Verfassungen und unter den Menschenrechten. Aber sollte man dann nicht alle Menschenrechte zitieren?

Das Grundgesetz sagt in Artikel 10 (1): „Das Briefgeheimnis sowie das Post- und Fernmeldegeheimnis sind unverletzlich.“ Jeder Mensch hat aufgrund seiner Menschenwürde einen Anspruch darauf, Dinge privat einem anderen bekannt zu machen, die sonst keiner erfahren soll. Doch wenn WikiLeaks morgen einen Liebesbrief an meine Frau in die Hand bekommt und sich davon Aufmerksamkeit verspricht, werden die Briefe veröffentlicht. Regierungen können ihrer Aufgabe nicht nachkommen, wenn alles, was sie diskutieren, erwägen und austauschen, öffentlich ist. Wie soll man die Mafia jagen, wenn alle Informationen in WikiLeaks eingestellt werden? Wie soll ein Parlament Kompromisse finden, wenn WikiLeaks überall lauert?

Mancher sagt, dass das Briefgeheimnis im Zeitalter des Internet sowieso nicht aufrecht erhalten werden kann. Aber das Briefgeheimnis ebenso wie etwa das „Fernmeldegeheimnis“ war immer schon leicht zu umgehen. Postkarten konnte man schon immer lesen und trotzdem unterlagen auch sie dem Briefgeheimnis.

Mütterquote oder Frauenquote für Aufsichtsräte?

Februar 10, 2011 by Schirrmacher · Schreiben Sie einen Kommentar 

Die Berliner Focus-Online-Korrespondentin Martina Fietz hat in „Fietz am Freitag“ einen ausgezeichneten Kommentar „Wenn schon Quote, dann für Mütter“ zur Forderung nach mehr Frauen im Industriemanagement geschrieben, den ich hier unbedingt auszugsweise wiedergeben möchte. Sie erinnert daran, dass Frauen mit Kindern noch viel stärker benachteiligt sind, als Frauen ohne Kinder, und dass manche Frau in Spitzenpositionen dafür auf Kinder verzichtet hat.

„Die Spitzen der Industrie sind noch immer eine Männer-Domäne. Das muss sich ändern. Es reicht aber nicht, pauschal auf Frauenförderung zu setzen. … Doch nur 13 Prozent der Aufsichtsräte in deutschen Dax-Unternehmen sind weiblich, rechnet uns EU-Kommissarin Viviane Reding vor. Europaweit gibt es unter den Vorstandsvorsitzenden großer Unternehmen nur drei Prozent Frauen. …“

„Zur Betrachtung der Wirklichkeit gehört allerdings eine weitere Zahl: Nach der aktuell vorgestellten Shell-Jugendstudie wünschen sich 73 Prozent der jungen Mädchen Kinder. Und spätestens da beginnt noch immer das Problem. Bei der viel diskutierten Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist die Gesellschaft einen gewaltigen Schritt vorangekommen. Den Familienpolitikern der vergangenen Jahrzehnte – Frauen wie Männern – sei Dank. Doch nach wie vor wird die Erziehung des Nachwuchses zu einem wesentlichen Teil von den Frauen bewältigt und mit Teilzeit-Berufstätigkeit kombiniert. Das hemmt den Aufstieg. Denn nach wie vor wird Karriere weitgehend mit Rund-um-die-Uhr-Einsatz gleichgesetzt. …“

„Hier muss ein Umdenken einsetzen. Ebenso wie der lange dominierende Jugendwahn sich als Fehler erwiesen hat, ist die Einsicht veraltet, dass nur uneingeschränkte Präsenz am Arbeitsplatz den aktuellen Anforderungen eines Unternehmens gerecht werden kann. Als meine Kinder zur Welt kamen, waren es zwei Chefs kurz vor dem Renteneintrittsalter, die mir alle Möglichkeiten eröffneten, meine Rolle als Mutter und Journalistin zu kombinieren. Als es bald darauf um die Frage ging, eine Führungsposition zu übernehmen, lautete die Bedingung weitaus jüngerer Vorgesetzter, von morgens bis abends Präsenz im Büro zu zeigen. Das werden viele Frauen – so wie ich damals – auch heute noch nicht wollen. Denn es geht nicht allein darum, Kinderbetreuung von früh bis spät zu organisieren. Das lässt sich machen, gerade in höher qualifizierten Berufen mit entsprechenden Einkommen – sei es mit Hilfe der Kita, sei es durch Unterstützung privater Kräfte. Wer sich aber bewusst für Kinder entscheidet, will diese nicht den ganzen Tag wegorganisieren, sondern sich ihnen widmen und sie aufwachsen sehen können. Was das Land und Europa also brauchen, ist keine reine Frauenquote, sondern eine Mütterquote. Es muss selbstverständlich werden, dass verantwortungsvolle Tätigkeiten mit einem selbst-verantworteten Zeitmanagement einhergehen. Die Erkenntnis muss Platz greifen, dass nicht allein derjenige Bestleistung liefern kann, der permanent vor Ort ist, und dass wichtige Impulse für die Arbeit auch – und vielleicht gerade – dann zu erwarten sind, wenn der Horizont über den eigenen Berufskosmos hinausreicht.“

Lesen sie den vollständigen Beitrag hier.

Desorientierende Wirkung von DSDS

In ihrem erhellenden Beitrag „Gezielte Grenzverletzungen – Castingshows und Werteempfinden“ in Aus Politik und Zeitgeschichte, Nr. 03 2011, 17.01.2011, schreiben Margreth Lünenborg und Claudia Töpper, Kommunikations- bzw. Medeinwissenmschaftlerinnen an der Freien Universität Berlin:

„So äußerte die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) in Bezug auf die Castingshow ‘Deutschland sucht den Superstar’ (‘DSDS’) bereits mehrfach Befürchtungen, die Präsentation beleidigender Äußerungen und antisozialen Verhaltens, die Häme und Herabwürdigung anderer als legitim darstelle, könne bei Kindern eine desorientierende Wirkung haben. Im Jahr 2008 hatte die KJM mehrere Folgen der fünften ‘DSDS’-Staffel beanstandet und ein Bußgeld in Höhe von 100.000 Euro verhängt. Zwei Jahre später stellte die KJM erneut einen Verstoß gegen die Jugendschutzbestimmungen fest.“

Wenn schon staatliche Stellen – eben die KJM der Landesmedienanstalten – zu solch einem Urteil kommen, wieviel mehr müssen überzeugte Christen und christliche Kirchen hier ihre prophetische Stimme erheben.

Der Originalbeitrag hier und hier.

Die einschlägigen Pressemitteilungen der KJM zu DSDS finden sich unter http://www.kjm-online.de, dann DSDS in die Suche eingeben.

Thomas Schirrmacher