ArchivDiskriminierung
Wie erreiche ich, dass eine harmlose Minderheit für gefährlich gehalten wird?
Februar 4, 2013 by Schirrmacher · 2 Kommentare
- Stelle sie viel größer dar, als sie tatsächlich ist.
- Stelle sie als stark wachsend dar, auch wenn ihre Zahl stagniert.
- Stelle sie als einflussreicher dar, als sie tatsächlich ist.
- Behaupte, ihr Einfluss laufe vor allem über geheime Kanäle.
- Deute Verschwörungen und geheime Übernahmepläne an, aber so, dass es nicht nach einer billigen Verschwörungstheorie aussieht.
- Stelle sie als Gefahr für die öffentliche Ordnung dar, aber so, dass die Bevölkerung nicht stutzt, warum sie das im Alltag nicht erlebt.
- Vermittele, alle Angehörigen seien potentiell gewaltbereit oder schon gewalttätig.
- Stelle sie als dumm und ungebildet dar, insbesondere die Akademiker unter ihnen.
- Vermeide ehrenvolle akademische oder sonstige Titel sowie Beschreibungen von Mitgliedern, die ihre Verdienste unterstreichen.
- Erwähne nie etwas Positives.
- Beschreibe extreme Handlungen und Denkweisen an den Rändern so, als repräsentierten sie das Herz der Minderheit.
- Finde Beispiele bei ihnen, die jeder in der Bevölkerung ablehnt, und tue so, als wären sie typisch für alle.
Evangelische Allianz gegen Diskriminierung von Homosexuellen
November 1, 2011 by Schirrmacher · Schreiben Sie einen Kommentar
Zum Thema Homosexualität schreibt die Deutsche Evangelische Allianz in ihrer Stellungnahme zu allen wichtigen Politikfeldern „Sucht der Stadt Bestes“ von 2010:
„Wir wenden uns ebenso gegen die Diskriminierung aufgrund des Geschlechts und der geschlechtlichen Orientierung, auch angesichts der verhängnisvollen Unterdrückung der Homosexuellen im Dritten Reich. Wir begegnen Vertretern einer anderen geschlechtlichen Orientierung mit Respekt und Würde, sehen allerdings praktizierte Homosexualität – wie andere Formen der außerehelichen Sexualität – grundsätzlich als unvereinbar mit der für den christlichen Glauben maßgebenden biblischen Ethik an. Wir wenden uns außerdem gegen Versuche, gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften der im Grundgesetz herausgehobenen klassischen Ehe gleichzustellen, auch wenn wir respektieren, dass sich das Rollenverständnis der Geschlechter im Laufe der Geschichte immer wieder verändert.“
Hier wir doch die Diskriminierung von Homosexuellen eindeutig verworfen. Dass sich aus dem Ideal der christlichen Ehe als monogam, lebenslänglich und zweigeschlechtlich eine Ablehnung aller anderen Formen von Sexualität – nur unter anderem der Homosexualität – ergibt, liefert in keiner Weise eine Legitimation, für die Diskriminierung anderer und andersdenkender Menschen. So sicher wie Menschen, die heterosexuell ohne Trauschein zusammenleben, vor Evangelikalen sein können, so sicher sind es auch Homosexuelle. Auf irgendeine evangelikale Tradition, Homosexuelle zu diskriminieren, öffentlich zu demütigen, geschweige denn Gewalt gegen sie zu rechtfertigen oder gar auszuüben, kann keiner verweisen. Ich war auf dem Schulhof oft am freundlichsten zu Homosexuellen, da meine Eltern mich strikt zu Gewaltlosigkeit, Respekt und Freundlichkeit allen gegenüber erzogen. Andere Klassenkameraden hatten zum Thema Homosexualität zwar keine theologische Auffassung, ja überhaupt keine eigentliche Begründung für ihre Sicht, aber was nützte das den Homosexuellen, wenn sie bewitzelt, bloßgestellt, gerempelt oder gar verprügelt wurden?
Man soll Menschen nach dem beurteilen, was sie wirklich tun, nicht nach dem, was man meint, was sie aufgrund ihrer Weltanschauung oder missverstandenen Äußerungen vermeintlich tun müssten. Gerne werden falsche Schlüsse aus Äußerungen gezogen, die man missversteht, ohne zu schauen, ob die Betreffenden selbst dies auch tun und dann praktizieren. Man kann sagen: „Gott wird dich richten“ und damit meinen, dass der andere den Tod verdient – und dabei gar nachhelfen –, man kann damit aber auch genau das Gegenteil meinen, dass eben Gott jeden einmal beurteilen wird und keinem Menschen dieses Gericht zusteht. Die Freimaurer schwören beim Einstieg drakonisch, dass sie mit dem Verrat der Geheimnisse ihr Leben verwirken. Gestorben ist deswegen noch keiner, zumindest schon lange nicht mehr.
Sollte der Staat die katholische Kirche zur Frauenordination zwingen?
September 24, 2009 by Schirrmacher · 3 Kommentare
Die Antidiskriminierung treibt immer tollere Blüten
In einer der angesehensten juristischen Fachzeitschrift der Welt, dem ‚Harvard International Law Journal‘, diskutieren die beiden australischen Juristinnen Carolyn Evans und Betha Gaze im Rahmen eines vom australischen Steuerzahler finanzierten Forschungsprojektes zur Religionsfreiheit, ob es nicht an der Zeit wäre, die katholische Kirche im Namen der Menschenrechte zu zwingen, die Frauenordination einzuführen. Zumindest sollten „patriarchalische Religionen“ ihren Gemeinnützigkeitsstatus im Steuerrecht verlieren (S. 43) und vor allem keinerlei staatliche Unterstützung mehr in irgendeiner Form erhalten (S. 46), wenn sie sich nicht dem Stand der Gesetzgebung anpassen. Ihre grundsätzliche Forderung ist, dass sich Religionsgemeinschaften wie jede Firma allen jeweils gültigen Antidiskriminierungsrichtlinien zu unterwerfen haben. Dabei plädieren sie allerdings nicht für eine plumpe Vorordnung der Antidiskriminierung vor die Religionsfreiheit oder umgekehrt der Religionsfreiheit vor die Antidiskriminierung, sondern für einen informierten Ausgleich, bei dem differenziert unterschieden wird, in welchen Kernbereichen Religionsfreiheit wirklich zentral ist und Vorrang haben sollte und in welchen nicht.
Nun bin ich nicht katholisch, sondern evangelisch und teile deswegen weder die katholische Sicht des heilsvermittelnden Priesteramtes, noch, dass Pfarrer unverheiratet sein und ein Gelübde ablegen müssen. Auch gibt es aus evangelischer Sicht die Frauenordination de facto schon zu Teilen in der katholischen Kirche, da immer häufiger angestellte Diplom-Theologinnen predigen – nur die Sakramente sind den Priestern vorbehalten.
Dennoch möchte ich nicht, dass solche Änderungen bei der katholischen Kirche vom Staat erzwungen werden, auch dann nicht, wenn mir die jeweiligen Änderungen persönlich sympathisch wären. Denn solche Änderungen sollen aus Überzeugung und theologisch begründet geschehen, nicht aus Zwang, und der Staat soll gefälligst, wie es etwa das deutsche Grundgesetz festgelegt, die Kirche ihre inneren Angelegenheiten selbst regeln lassen. Denn wer weiß, was der Staat dann morgen bei mir, bei uns, bei allen zwangsweise ändert? Und da die gegenwärtigen Staaten ihre Einmischung in immer neue Lebensbereiche und Alltagsfragen noch ständig ausdehnen (man vergleiche etwa den berühmten und symptomatischen Satz des seinerzeitigen SPD-Generalsekretärs Olaf Scholz: „Wir wollen die Lufthoheit über unseren Kinderbetten erobern!“) und von Lobbygruppen immer wieder einmal neue vermeintliche Menschenrechte zu den alten klassischen hinzugefügt werden und die Antidiskriminierungsgesetze immer weitere Bereiche verrechtlichen, verpolitisieren und kriminalisieren, kann niemand wissen, was denn dann bald eine Religionsgemeinschaft überhaupt noch selbst entscheiden kann.
In Berlin wird ja im Ethikunterricht die Bewertung der Religionen oder was an ihnen – vor allem im Bereich der Ethik – empfehlenswert ist und was zu verwerfen, bereits vom Staat und der von ihm propagierten Weltanschauung des atheistischen Humanismus (etwa der Humanistischen Union) vorgenommen. Häufig begründet man das damit, dass somit auch Muslime im Ethikunterricht eine nichtfundamentalistische Sicht zu hören bekommen und leicht integriert werden könnten. Verpflichtend ist der Besuch dieser staatlichen Sicht der Religionen, nicht aber der Besuch des Unterrichts der Religionsgemeinschaft, der man angehört. Die Muslime werden dabei nicht an einen Dialog mit Anhängern anderer Religionen herangeführt, sondern in die zulässige ‚Querbeetreligion‘ von Staates Gnaden integriert.
Denken wir einmal die von den beiden Autoren diskutierte Idee zu Ende: Das bedeutet im Klartext in der Konsequenz, dass Religionsgemeinschaften auch nicht mehr – im Einklang mit dem Verbot von Diskriminierung aufgrund von religiöser Zugehörigkeit – aufgrund der religiösen Zugehörigkeit ‚diskriminieren‘ dürften, wenn sie Mitarbeiter auswählen – womit sie selbst wiederum diskriminiert werden und die ganze Sache Kopf steht. Ein buddhistisches Kloster müsste also prinzipiell die Bewerbung eines Muslim als Abt zulassen und eine Moschee ein Bewerbungsgespräch mit einem Spiritisten als Gebetsrufer führen.
Was würde das etwa auf die politischen Parteien übertragen bedeuten? Muss die CDU künftig auf Wunsch SPD-Wahlkämpfer aufnehmen, weil sie diese sonst diskriminiert? Muss ein Autohaus künftig grüne Fahrradfans anstellen, die alle Kunden vergraulen, da sich sonst diese Verkäufer wegen ihrer Weltanschauung diskriminiert fühlen?
Die Antidiskriminierungsdiskussion treibt immer tollere Blüten. Die Zeiten, wo Antidiskriminierungsgesetze und ihre Umsetzung in den demokratischen Ländern wirklich größere Freiheit und Gerechtigkeit brachten, sind vorbei – Ausnahme sind einige jüngere Demokratien mit Nachholbedarf. Stattdessen wird die Diskussion zur Spielwiese immer neuer Vorschläge, die zwar die Spannungen und das Misstrauen in der Gesellschaft laufend erhöhen, aber nicht dazu führen, dass Menschen sich wirklich respektvoller begegnen.
Carolyn Evans, Beth Gaze. “Between Religious Freedom and Equality: Complexity and Context”. Harvard International Law Journal 29 (2008): 40-41, www.harvardilj.org


Prof. Dr. theol. Dr. phil. Thomas Schirrmacher (geb. 1960) ist Sprecher für Menschenrechte und Vorsitzender der Theologischen Kommission der Weltweiten Evangelischen Allianz, die weltweit etwa 600 Mio. evangelische Christen vertritt und Direktor von deren 2006 gegründeten Internationalen Instituts für Religionsfreiheit (Bonn, Kapstadt, Colombo)