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Christine Schirrmacher, © Evangelische Theologische Faculteit Leuven

(Bonn, 06.05.2016) Die Bonner Islamwissenschaftlerin Christine Schirrmacher, die an den Universitäten Bonn und Leuven/Belgien als Professorin für Islamwissenschaften lehrt, wurde als Vertreterin wissenschaftlicher Einrichtungen mit menschenrechtlichem Bezug in das Kuratorium des Deutschen Instituts für Menschenrechte, Berlin, berufen. Das 18-köpfige Kuratorium, dem Vertreter von Zivilgesellschaft, Wissenschaft, Medien und Politik angehören, legt die inhaltlichen Richtlinien der Arbeit des Instituts fest. Schirrmacher gehört zu einer Gruppe von 6 Personen, die der Deutsche Bundestag durch seinen Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe gemäß des Gesetzes über die Rechtsstellung und Aufgaben des DIMR (DIMRG) von Juni 2015 berufen hat. Neben Schirrmacher berief der Bundestag als Vertreter wissenschaftlicher Einrichtungen mit menschenrechtlichem Bezug den Bundesbeauftragten für die Stasi-Unterlagen Roland Jahn und Prof. Dr. Markus Krajewski (CHREN), außerdem als Vertreter der Zivilgesellschaft Rechtsanwältin Ute Granold, Martin Lessenthin, Vorstandssprecher der Internationalen Gesellschaft für Menschenrechte (IGfM) und Dr. Anja Nordmann vom Deutschen Frauenrat.

Das Deutsche Institut für Menschenrechte ist eine Einrichtung der Zivilgesellschaft mit Sitz in Berlin und soll als unabhängige nationale Menschenrechtsinstitution im Sinne der „Pariser Prinzipien“ der Vereinten Nationen die Öffentlichkeit über die Lage der Menschenrechte im In- und Ausland informieren und zur Prävention von Menschenrechtsverletzungen sowie zur Förderung und zum Schutz der Menschenrechte beitragen. Das Institut setzt diese Ziele durch Politikberatung, durch Forschung, Menschenrechtsbildung und Information sowie Dokumentation um. Ein besonderes Anliegen des Instituts ist es, internationale und europäische Mechanismen des Menschenrechtsschutzes in Deutschland bekannter und nutzbar zu machen.

Das Institut ist als gemeinnütziger Verein organisiert und politisch unabhängig. Es wird aus dem Bundeshaushalt der Bundesministerien der Justiz, für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, für Arbeit und Soziales sowie des Auswärtigen Amtes finanziert. Um die Unabhängigkeit des Instituts zu wahren, haben die Vertretungen der finanzierenden Ministerien im Kuratorium kein Stimmrecht.

Direktorin des Instituts ist die Juristin Prof. Dr. Beate Rudolf, die zuvor an den Universitäten Düsseldorf und Berlin Öffentliches Recht, Völkerrecht, Europarecht und Gleichstellungsrecht lehrte. Sie folgte 2010 auf Prof. Dr. Heiner Bielefeldt, der von 2003 bis 2009 Direktor des Instituts war und derzeit UN-Sonderberichtserstatter für Religions- und Weltanschauungsfreiheit des UN-Menschenrechtsrates ist.

Christine Schirrmacher war verschiedentlich als Gutachterin bei Anhörungen zu Menschenrechtsfragen im Bundestag geladen und hat sich in Forschung und Veröffentlichungen mehrfach mit Menschenrechtsfragen auseinandergesetzt. Sie publizierte verschiedentlich zu islamischen Menschenrechtserklärungen, Frauenrechten, Rechten von Minderheiten sowie Religions- und Weltanschauungsfreiheit in islamisch geprägten Gesellschaften. Zuletzt veröffentlichte sie 2014 „Unterdrückte Frauen“ und 2015 dazu ihre überarbeitete Habilitationsschrift „‚Es ist kein Zwang in der Religion‘ (Sure 2,256). Der Abfall vom Islam im Urteil zeitgenössischer islamischer Theologen. Diskurse zu Apostasie, Religionsfreiheit und Menschenrechten“, die 2016 auch in englischer Sprache erschien.


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