Wende nach Einspruch der Staatsanwaltschaft

Diese Meldung stammt ursprünglich aus dem Jahr 2016 und ist bisher nicht in meinem Blog erschienen.

(Bonn, 30.09.2016) Nachdem die fünf Haupttäter im Malatya-Mordprozess trotz des Strafmaßes von je drei Mal lebenslänglich nicht in Haft genommen wurden, sondern weiterhin nur mit elektronischen Fußfesseln im sog. Hausarrest bleiben sollten (siehe hier), hatte die Generalstaatsan­waltschaft gestern Einspruch erhoben. Sie beantragte die sofortige Inhaftierung, da unter anderem Fluchtgefahr bestehe und die jetzt verurteilten Täter auch in der Vergangenheit immer wieder gegen Auflagen des Hausarrests verstoßen hätten.

Dieser Einspruch wurde übereinstimmenden Medienberichten zufolge (NTV, Haberturk) noch gestern vom zuständigen Gericht in Malatya verhandelt. Die Strafkammer beschloss einstimmig, die fünf Haupttäter umgehend zu inhaftieren. Dies sei dann noch in der Nacht geschehen.

Aktuellen Meldungen der Lokalzeitung Malatya Net Haber und der großen, regierungsnahen Sabah zufolge wurden die Verurteilten am heutigen Morgen bereits an den Strafvollzug überstellt.

In ersten Reaktionen zeigten sich Vertreter der evangelischen Gemeinden in der Türkei und Susanne Geske, die Witwe eines der Mordopfer, sehr erleichtert und erfreut, dass die Mörder der drei am 18.04.2007 ermordeten Christen jetzt doch in Haft kommen. Unverständlich sei aber, so Geseke, warum nicht auch gleich die beiden am Mittwoch zu je knapp 15 Jahren Haft verurteilten Militärs inhaftiert wurden.

 

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