ArchivMenschenrechte
Die Lebensrechtsbewegung als Menschenrechtsbewegung
November 6, 2009 by Schirrmacher · Schreiben Sie einen Kommentar
Die Lebensrechtsbewegung hat sich immer als eine Menschenrechtsbewegung verstanden. Sie tritt vor allem für das Recht auf Leben derer ein, die sich nicht selbst vertreten können. Waren es anfänglich nur die Ungeborenen, so sind aufgrund der gesellschaftlichen und medizinischen Entwicklung inzwischen weitere Felder hinzugetreten: Alte, Kranke und Behinderte ebenso wie künstlich gezeugte Embryonen.
Heute ist der ungeborene Mensch gewissermaßen nicht ein Mensch, der angenommen wird, sondern entgegen aller Logik wird er erst Mensch, wenn er angenommen wird – ein ungewolltes Kind hat kein Lebensrecht.
Menschenrechte bedeuten aber gerade, dass uns die Würde des Menschen an sich zukommt, bevor wir irgendeinem anderen Menschen oder einer Institution wie Familie oder Staat begegnen. Jeder andere Mensch und erst recht der Staat findet unsere Menschenwürde vor, er erschafft sie nicht kraft seines Amtes.
Das Verbot, Unschuldige zu töten, gehört zum Wesen des Rechtsstaates. Alle Gegner der Todesstrafe erwarten sogar vom Staat, dass er keine Schuldigen tötet. Aber die Unschuldigsten und Wehrlosesten aller Menschen, die im Mutterleib, stehen ohne jeden staatlichen Schutz da, wenn die, die sie eigentlichen mehr als alle anderen beschützen sollten, Mutter, Vater und Arzt/Ärztin, ihren Tod beschlossen haben.
Derzeit jagt eine nationale oder europäische Antidiskriminierungsmassnahme und –richtlinie die andere. Aber das Ungeborene diskriminiert werden, weil sie ungeboren sind, oder zusätzlich, weil sie behindert oder ungeliebt sind, oder gar noch schlimmer, aufgrund ihres Geschlechtes – all’ das beschäftigt die nicht, denen der bishrige Schutz gegen Diskriminierung nicht weit genug geht.
Jedes ungeborene Kind ist vom Moment seiner Zeugung ein Mensch und hat Anspruch auf dieselben Menschenrechte, wie jedes andere Mitglied der menschlichen Gemeinschaft. Sein Leben ist unbedingt zu schützen, ihn zu töten ist undenkbar.
Die Menschenrechte des Embryos sind dabei wie alle Menschenrechte auch unabhängig vom Gewissen anderer, als etwa der Mutter oder der Ärzte.
Dort, wo ein Mensch doch rechtmäßig getötet werden kann, kann dies nur sein, um ihn am Töten zu hindern (z. B. Notwehr, Notwehrrecht des Staates) – etwas, was bei einem Ungeborenen ausgeschlossen ist – oder in einer schwerwiegenden Pflichtenkollision, in der Leben gegen Leben steht (z. B. gerechter Krieg, Selbstaufopferung für andere), nie aber, um einen niedrigeren Wert zu verteidigen.
Mission und der Kampf um Menschenrechte
Februar 24, 2009 by Schirrmacher · Schreiben Sie einen Kommentar
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Mission ist unverzichtbares Menschenrecht
Februar 24, 2009 by Schirrmacher · Schreiben Sie einen Kommentar
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Glauben ist ein Menschenrecht
Februar 23, 2009 by Schirrmacher · Schreiben Sie einen Kommentar
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Thomas Schirrmacher erhält Menschenrechtspreis
November 21, 2008 by admin · Schreiben Sie einen Kommentar
Der Bonner Menschenrechtler Thomas Schirrmacher erhielt den diesjährigen „Internationalen Pro Fide Preis“ („International Pro Fide Award“) der finnischen Organisation „Friends of the Martyrs“ für seinen jahrelangen internationalen Einsatz zugunsten verfolgter Christen und verfolgter Anhänger anderer Religionen. Das Preisgeld soll irakischen Flüchtlingen zugute kommen.
Der Preis wird seit 1991 jährlich an eine Person vergeben, „deren Wirken einen herausragenden Einfluss auf das Leben verfolgter Christen hat“. Unter den bisherigen Preisträgern sind Richard und Sabina Wurmbrand (Rumänien), Erzbischof Samuel Aktas (Türkei), Dr. Menes Noor (Ägypten), Bishop Paride Taban (Sudan) Bishop Lazlo Tökes (Rumänien) und Godfrey Yogarajah (Sri Lanka).
Die Verleihungszeremonie fand im Rahmen der Generalversammlung der Weltweiten Evangelischen Allianz in Pattaya, Thailand, vor etwa 600 Gästen statt. Ihr ging eine zweistündige Podiumsdiskussion zum Thema Religionsfreiheit und Christenverfolgung voraus, an der Vertreter aus allen Kontinenten teilnahmen. Der Preis wurde vom Berater des finnischen Parlamentes für Religionsfreiheit, dem lutherischen Pfarrer Johan Candelin, überreicht. Candelin hob vor allem hervor, dass das Problem der Christenverfolgung und der Verweigerung von Religionsfreiheit allgemein durch den Preisträger in die akademische Welt getragen worden sei und sich viele Medien und Politiker auf die gediegenen Dokumentationen seines Teams verließen.
Da der Preisträger vor allem auch für seinen Einsatz für christliche Flüchtlinge aus dem Irak in Jordanien und Syrien geehrt wurde, war die Rechtsberaterin für Jordanien des UN-Flüchtlingskommissars, Yara Hussein, bei der Podiumsdiskussion und der Verleihung anwesend. Sie gratulierte dem Preisträger im Namen des UN-Flüchtlingskommissars und dankte ihm für seinen internationalen Einsatz für irakische Flüchtlinge in Jordanien und Syrien. Er sei wesentlich mit daran beteiligt, dass das Thema auf die internationale Tagesordnung gelangt sei und nun Deutschland, die EU, die USA und Kanada planten, große Zahlen von Flüchtlingen aus irakischen Minderheiten in geschlossenen Verbänden aufzunehmen.
Der Internationale Direktor der Weltweiten Evangelischen Allianz, Geoff Tunnicliffe, stellte sich ausdrücklich hinter das Internationale Institut für Religionsfreiheit, dessen Leiter Thomas Schirrmacher ist. Das Institut stehe für ein Anliegen, dass schon bei der Gründung der Evangelischen Allianz von zentraler Bedeutung gewesen sei.


Prof. Dr. theol. Dr. phil. Thomas Schirrmacher (geb. 1960) ist Sprecher für Menschenrechte der Weltweiten Evangelischen Allianz, die weltweit etwa 300 Mio. evangelische Christen vertritt und Direktor von deren 2006 gegründeten Internationalen Instituts für Religionsfreiheit (Bonn, Kapstadt, Colombo).