(Bonner Querschnitte 284, 16.12.2013) Der Direktor des Internationalen Instituts für Religionsfreiheit mit Sitz in Bonn, Kapstadt und Colombo, hat nach der Annahme des Koalitionsvortrages durch die SPD-Mitglieder begrüßt, dass dieser dreimal die Religionsfreiheit als zentrales Ziel der neuen Regierung benennt. Dies werde ausdrücklich für die EU-Beitrittsverhandlungen der Türkei, für die Länder der Arabellion und grundsätzlich für Außen- und Menschenrechtspolitik festgestellt. Erfreulich sei, dass man ausdrücklich auch verfolgte Christen erwähne, weil angesichts der Freiheiten, die die Mehrheitsreligion in unserem Land habe, oft übersehen werde, dass das Christentum in vielen Ländern zur unerwünschten Religion geworden sei.

Schirrmacher im Gespräch mit dem muslimischen Präsidenten von Albanien über die Lage der Christen im Land (© Republik Albanien)

Schirrmacher im Gespräch mit dem muslimischen Präsidenten von Albanien über die Lage der Christen im Land (© Republik Albanien)

Schirrmacher fügte wörtlich hinzu: „Die Große Koalition des ersten Kabinett Merkel hat erstmals das Thema Religionsfreiheit einschließlich auch eines offensiven Einsatzes für verfolgte christliche Minderheiten zu einem zentralen Thema der Außenpolitik, aber auch der Arbeit im Menschenrechtsausschuss des Bundestages gemacht. Dies setzte sich erfreulicher Weise in der schwarz-gelben Koalition des zweiten Kabinett Merkel fort, auch wenn der kleine Koalitionspartner recht wenig mit religiösen Fragestellungen anfangen konnte. Das dritte Kabinett Merkel mit dem Außenminister des ersten Kabinetts Merkel hat nun die Möglichkeit, auf das bisher Erreichte aufzubauen und noch entschiedener die Religionsfreiheit in alle Menschenrechtsdialoge gleichwertig mit anderen Menschenrechten einzubinden. Unsere Erwartungen sind deswegen sehr hoch, dass Religionsfreiheit im In- und Ausland gefördert wird und auch die Bereitschaft bestehen bleibt, dabei die Diskriminierung und Verfolgung von christlichen Minderheiten namentlich anzusprechen.“

Schirrmacher meinte weiter, dass es begrüßenswert sei, dass das Recht auf Religionswechsel ausdrücklich erwähnt werde. Dies führe hoffentlich dazu, dass religiöse Konvertiten unter den Asylbewerbern besonders geschützt werden und die Außenpolitik in bilateralen Gesprächen besonders darauf hinweisen wird, dass das Recht auf Religionswechsel ein integraler Bestandteil des internationalen Menschenrechtskataloges ist und keine bürgerlichen oder strafrechtlichen Folgen haben darf.

Die drei Erwähnungen der Koalitionsfreiheit im Koalitionsvertrag:

Grundsätzlich zu Religionsfreiheit und Christenverfolgung: „Wir treten für die Religionsfreiheit als elementares Menschenrecht ein. Dies gilt auch für das Recht, keiner Religionsgemeinschaft anzugehören und die Religion zu wechseln. Die Solidarität mit benachteiligten und unterdrückten religiösen Minderheiten ist uns ein besonderes Anliegen. In vielen Ländern der Welt werden besonders Christen wegen ihres Glaubens bedrängt, verfolgt und vertrieben. Religiöse Konflikte vermischen sich oftmals mit sozialen und wirtschaftlichen Spannungen.“ (S. 179)

Zur Türkei heißt es: „Die unbedingte Achtung der Werte, auf denen auch die EU fußt, wie Demokratie, Rechtsstaatlichkeit sowie Religions- und Meinungsfreiheit, und deren innerstaatliche Durchsetzung sind Voraussetzung für weitere Fortschritte.“ (S. 165)

Zur arabischen Welt heißt es: „Der Umgang mit der jeweiligen Opposition, die Gewährung elementarer Grund- und Freiheitsrechte einschließlich des Rechts auf Religionsfreiheit sowie die Existenz einer freien Presse- und Medienlandschaft sind für uns ausschlaggebende Kriterien für die Unterstützung dieser Staaten. Religiöse Minderheiten müssen ihren Glauben frei ausüben können und vor Gewalt geschützt werden.“ (S. 172)

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2 Kommentare

  1. Gernot sagt:

    „Religionsfreiheit ist die Freiheit der
    Religion, andere zu unterjochen.“
    Christoph Zimmer: Aufklärung ohne Dialektik. 3., erweiterte Edition 2013, Seite 113.
    http://www.zmm.cc/Aufklaerung.pdf

    • Schirrmacher sagt:

      Sie oder Herr Zimmer vergessen dabei, dass Religionsfreiheit „freedom of religion and belief“ ist und somit atheistische und andere nichtreligiöse Weltanschauungen einschließt. Dass man bei uns politisch/sozial weitgehend folgenlos aus der Kirche austreten kann, ist der Religionsfreiheit nach Artikel 18 der Allg. Erklärung der Menschenrechte geschuldet, die auch die Freiheit des Religionswechsels beinhaltet. Unsere Institut (www.iirf.eu) setzt sich jedenfalls auch für die Freiheit von Atheisten ein, so jüngst in der Türkei und Ägypten.

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