Mit einem Vortrag „Friedensethik – Führungsethik – Ethische Bildung: Luxus oder Lebenselixier für moderne Streitkräfte?“ eröffnete Thomas Schirrmacher im November 2018 den Workshop Ethische Bildung in der Bundeswehr zur Entwicklung einer Zentralen Dienstvorschrift zur ethischen Bildung in der Bundeswehr im Stauffenbergsaal des Bundesministeriums der Verteidigung in Berlin. Sein Vortrag wurde nun allen Teilnehmern zugeschickt und wird hiermit öffentlich zugänglich gemacht.
Dazu zitieren wir aus einer Bundeswehr-internen Meldung von Josephine Klingner:
„Ethisch handeln: Eine Frage der Ausbildung?
Braucht die Bundeswehr ethische Bildung? Was kann und soll sie bewirken? Wo liegen mögliche Grenzen und Konfliktfelder? Diesen und anderen Fragen ist am 13. November der Workshop ‚Ethische Bildung in der Bundeswehr‘ im Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) auf den Grund gegangen. Das Ziel: Eine neue Vorschrift, um die Regelungslücke für eine ganzheitliche Persönlichkeitsbildung zu schließen.
‚2019 soll sie in Kraft treten – die Zentrale Dienstvorschrift zur ethischen Bildung in der Bundeswehr‘, so Oberst Dr. Sven Lange, Leiter des Referats III 3 der federführenden Abteilung Führung Streitkräfte (FüSK) im Ministerium. Gemeinsam mit den Vorschriften zur politischen und historischen Bildung werde sie dann den Bildungskanon der Soldatinnen und Soldaten abdecken. Die drei Einzelvorschriften sollen letztlich in einer Zentralen Dienstvorschrift ‚Persönlichkeitsbildung in der Bundeswehr‘ zusammengeführt werden. Diese komme frühestens 2020, sagte Lange.
In Arbeitsgruppen diskutierten Vertreter des Ministeriums, der Bundeswehr, Kirche, Wissenschaft und Forschung sowie interne und externe Experten über Grundlagen und Grundsätze ethischer Bildung, aber auch über Aufgaben und Ziele einer integrativen ethischen Bildung in der Bundeswehr.
Schließlich soll die Vorschrift später Zweck und Ziele ethischer Bildung in der Aus- und Weiterbildung systematisch festlegen. ‚Zugleich verdeutlicht sie die Bedeutung ethischer Bildung für die Verwirklichung der Konzeption der Inneren Führung und ihres Leitbilds des Staatsbürgers in Uniform‘, erklärte Lange.
Es brauche eine klare Definition ethischen Handelns, um in schwierigen ethisch- moralischen Entscheidungssituationen handlungsfähig zu bleiben – darin war sich die Mehrheit der Teilnehmenden einig. Zudem dürfe eine Zentrale Dienstvorschrift zur ethischen Bildung in der Bundeswehr weder einem zu eng geschnürten Korsett gleichen noch ein rein theoretisches Konstrukt sein: ‚Was immer wir in diese Vorschrift hineinschreiben – das müssen die Menschen am Ende im Einsatz ausmachen‘, erklärte Prof. Dr. Dr. Thomas Schirrmacher, reformierter Theologe, Ethiker, Religionssoziologe und Menschenrechtsexperte. Ethik sei nicht das Ideal – eine Zentrale Dienstvorschrift zu diesem Thema müsse einsatztauglich – also praktisch auf den Einsatz zugeschnitten sein, um die Führungsfähigkeit des Kommandeurs zu stärken und die Handlungssicherheit der Soldatinnen und Soldaten zu erhöhen.
Damit einhergehend sei es zudem notwendig, ein Bewusstsein und genügend Sensibilität für Gewissensentscheidungen zu entwickeln: Auch die Grunddimensionen des menschlichen Handelns müssten in einer solchen Vorschrift berücksichtigt werden.
Bis die neue Vorschrift ‚Ethische Bildung in der Bundeswehr‘ zu Papier gebracht ist, werde es mindestens noch einen Workshop sowie einen weiteren mit einer Expertenrunde geben. ‚Letzterer ist im Frühjahr 2019 angedacht und befasst sich gezielt mit konkreten Themen und Fragestellungen, die im Hinblick auf die Vorschrift noch beantwortet werden müssen‘, so Dr. Roland Wöhrle-Chon, Wissenschaftlicher Direktor beim Referat FüSK III 3.“
- Der Vortrag „Friedensethik – Führungsethik – Ethische Bildung: Luxus oder Lebenselixier für moderne Streitkräfte?“ als PDF-Download.
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