Am 5.10.2010 beobachtete ich in Kathmandu die Verehrung der Kumari Devi, eines kleinen Mädchens, dass von Hindus und Buddhisten als Göttin verehrt wird. Sie zeigt sich täglich im Tempel ‚Kumari Ghar‘ im Zentrum der Stadt gegenüber dem zentralen Palast eine Minute am Tag an einem vergitterten Fenster. Die Kumari Devi gilt als die wichtigste Kumari, die Bezeichnung für Mädchen, die als Göttinnen verehrt werden.
Die beste deutsche Darstellung bezieht sich auf die Vorgängerin der Kumari, die ich sehen konnte: Gerhard Haase-Hindenberg: Göttin auf Zeit. Amitas Kindheit als Kumari in Kathmandu. Heyne-Verlag, München 2006. Unter Verwendung dieses Buches fasste die Wikipedia am Tag meines Besuches zusammen:
„Die Kumari gilt seit dem 16. Jahrhundert als eine Inkarnation der populärsten hinduistischen Göttin Durga. Im Nepal wird ein Mädchen als lebende Kumari ausgewählt. Obwohl es in mehreren Orten Nepals Kumaris gibt, lebt die landesweit populärste Kumari in einem Tempel-Palast am Durbar-Platz in Kathmandu, der Hauptstadt des Landes. Im Kleinkindalter zwischen vier und sieben Jahren wird sie aus der buddhistischen Newar-Ethnie ausgewählt und bis zu ihrer ersten Menstruation als „lebende Göttin“ verehrt. Einmal im Jahr, im Rahmen eines großen religiösen Festes, Dasain, suchte der König Nepals sie auf und küsste ihr die Füße. Er ließ sich durch die Kumari segnen, indem er sich von ihr ein Tika, ein Segenszeichen, auf die Stirn tupfen ließ. Wie sich das göttliche Kind dabei dem König gegenüber verhielt, wurde von vielen Nepalis als Omen für die Geschicke des Landes und der Monarchie interpretiert. Seit Abschaffung der Monarchie 2008 besucht sie auch der maoistische Premierminister.“
Ich besuchte diesen Tempel zusammen mit dem Leiter der internationalen Menschenrechtsorganisation Human Rights Without Frontiers in Nepal, Raju Thapa, der mich in den Stand der seit 2006 andauernden Verhandlungen des Obersten Gerichtshof einführte, inwieweit die Kinder- und Menschenrechte der Kumaris, deren bedeutendste Vertreter nicht zur Schule gehen, sondern in einem großen Tempelraum leben – verletzt werden. (Meldungen dazu: 1 http://www.telegraph.co.uk/news/worldnews/1533196/Goddess-status-may-violate-girls-rights-says-court.html, 2 http://www.highbeam.com/doc/1G1-183331435.html. 3 http://www.mydigitalfc.com/my-world/living-goddesses-have-rights-nepal-court-says). Diese Frage steht im Zusammenhang mit einem internationalen Forschungsprojekt des Internationalen Instituts für Religionsfreiheit (IIRF), inwieweit Religionsfreiheit durch andere Menschenrechte beschränkt wird.
Weitere Links:
- Zu den Kumaris: http://www.visitnepal.com/nepal_information/kumari.php
- Rundumpanorma des Tempels: http://www.nepalopedia.com/Default.aspx?TOUR=KumariGhar
- Das beste Foto zur Kumari im Web: http://www.trekearth.com/gallery/Asia/Nepal/Central/Bagmati/Kathmandu/photo666294.htm
Ein Kommentar
Kann man bei einer Göttin denn überhaupt noch von Menschenrechten sprechen?