Pressemeldung der Ukrainischen Sektion der ISHR
Der Präsident der Internationalen Gesellschaft für Menschenrechte (ISHR), Professor Thomas Schirrmacher, traf sich in Kiev (Ukraine) mit führenden Anwälten und Verteidigern der Menschenrechte aus diesem Land.
Die Teilnehmer drückten ihre Besorgnis hinsichtlich der Gewährleistung des Rechts auf einen fairen Prozess in der Ukraine aus. Von der Gruppe untersuchte konkrete Fälle aus jüngster Vergangenheit umfassten auch die Anklagen gegen drei Journalisten (Mravitskiy, Vasilets und Timonin), gegen Beamte der Steuerbehörde (den sogenannten „Helikopter-Fall“) sowie gegen den ukrainischen Ex-Präsidenten Viktor Yanukovych.
Die Anwälte trugen im Detail die folgenden behaupteten Menschenrechtsverletzungen vor:
- Anklagen gegen Journalisten mit dem Vorwurf des Hochverrats in Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit, weil sie Material veröffentlichten, in dem die Staatsbehörde sowie einzelne Vertreter derselben, kritisiert werden;
- Machtmissbrauch durch die militärische Anklagebehörde, indem sie Kriminaluntersuchungen gegen Beamte der Steuerbehörde anstellt, die in keinerlei Verbindung mit der Armee oder mit den militärischen Auseinandersetzungen in der Ostukraine stehen;
- Verhaftete Personen werden geschlagen, um ihnen Geständnisse zu entlocken und sie zur Kooperation in der Verfolgung anderer angeklagter Personen zu bewegen;
- Ex-Präsident Yanukovych wird daran gehindert, an dem gegen ihn geführten Kriminalprozess teilzunehmen, da ihm das Recht verwehrt wird, per Videokonferenz teilzunehmen.
Die Teilnehmer machten Schirrmacher auch mit den Problemen vertraut, mit denen sie bei der Ausübung ihrer Arbeit an Fällen konfrontiert sind, die eine „politische Färbung“ haben. Diese umfassen Disziplinarverfahren, Drohungen von Vertretern staatlicher Behörden und radikaler Gruppen, Beschädigung persönlichen Eigentums und körperliche Angriffe.
Schirrmacher betonte, dass der Schutz von Menschenrechtsverteidigern und -anwälten ein wichtiges Anliegen für die ISHR, für die Vereinten Nationen und für andere internationale Menschenrechtsorganisationen ist.
Die Arbeit von Menschenrechtsverteidigern öffentlich zu machen, ist manchmal ein wirksames Mittel, um ihren Schutz zu verbessern. Dennoch riskieren Anwälte, die bemüht sind, Menschenrechte angeklagter Personen zu schützen, oft selbst Verfolgung durch jene (einschließlich Regierungsvertreter), die solche Kriminalfälle lieber vertuschen und vor den Augen der Öffentlichkeit verborgen halten würden. Für Menschenrechtsorganisationen ist es wichtig, einerseits den Wert der Veröffentlichung von Informationen, und anderseits die Möglichkeit, dass dadurch die Anwälte oder andere Verteidiger von Menschenrechten körperlichem Schaden ausgesetzt werden, sorgfältig gegeneinander abzuwägen.
Die Teilnehmer des Treffens diskutierten auch mögliche Formen der Interaktion zwischen zivilgesellschaftlichen Organisationen der EU und ukrainischen Anwälten und Menschenrechtsverteidigern. Mögliche Formen der Zusammenarbeit könnten folgende Punkte umfassen:
- Die Bereitstellung internationaler Fachleute zur Unterstützung in Kriminalfällen;
- Anfertigung von Berichten durch internationale Menschenrechtsorganisationen sowie ihr anschließender Einsatz als Beweismittel vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (ECHR);
- Teilnahme internationaler Menschenrechtsorganisationen an den ECHR-Verhandlungen als dritte Interventionspartei.
Weitere Bemühungen, Kontakte zwischen Vertretern der Zivilgesellschaft aus der Ukraine und denjenigen aus EU-Ländern herzustellen, sowie Dialoge mit Staatsbehörden, könnten wichtige Schritte sein, um der Ukraine zu helfen, die angekündigten Reformen, einschließlich der Reform des Justizwesens, umzusetzen.
Links:
- Die Pressemeldung der Ukrainischen Sektion der ISHR
- Dokumentation: „Violation of advocates’ rights and professional guarantees. Uklrainian Bar Assication“ (2016)
- Präsentation zur Meinungsfreiheit in der Ukraine
Schreiben Sie einen Kommentar