Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Freunde der Menschenrechte!

Der Menschenrechtspreis 2016 der Schweizer Sektion der IGFM geht an eine mutige und zugunsten der Menschenrechte bewusst polarisierende Frau, die gewissermaßen in einem der wichtigsten Wespennester der Gegenwart ‚herumstochert‘.

Die Romanistin Saïda Keller-Messahli ist 1957 in einem Vorort von Tunis geboren worden und in Tunesien in einer muslimischen Familie aufgewachsen, vom achten bis 13. Lebensjahr lebte sie bei einer Pflegefamilie in Grindelwald. Neben Tunesien lernte sie besonders Palästina und Saudi Arabien kennen. Durch das Lesen des 2002 erschienenen Buches ‚Die Krankheit des Islam‘ fand sie ihre Berufung und gründete 2004 das Forum für einen fortschrittlichen Islam.

Seitdem kämpft sie nicht gegen den Islam, sie respektiert diese Religion, aber sie kämpft für einen fortschrittlichen Islam. Sie hat unter Einsatz ihres Lebens immense Aufklärungsarbeit geleistet. Ihr liegt es am Herzen, dass der Islam als moderne, menschliche und lebensbejahende Quelle verstanden wird, die sich eben auch für Menschenrechte aller Menschen einsetzt – deswegen der Preis!

Auf der Webseite stellt sich das Forum selbst so vor:

„Wir sind primär Schweizer Bürgerinnen und Bürger, denen die Befreiung des Islams aus der festgefahrenen kulturfeindlichen Sackgasse am Herzen liegt. Wir sind Menschen muslimischer und nichtmuslimischer Konfession, die den Koran als Text seiner Zeit und seines Raums lesen und verstehen. Wir wollen diesen Text mit unserem heutigen Wissensstand ergänzen und ihm auf diese Weise ermöglichen, zu einer modernen, menschlichen und lebensbejahenden Quelle zu werden.“

Ja, man muss heute zwischen einem schariageprägten Islam, der aufgrund seines politischen Anspruchs mit Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechten unvereinbar ist, und einem Islam, der lediglich als religiöses Bekenntnis gelebt wird und daher mit Freiheitsrechten und Demokratie nicht kollidieren muss, unterscheiden.

Ein Islamverständnis, das entweder Gewaltausübung zur „Verteidigung“ des Islam bejaht oder aber zur politisch-gesellschaftlichen Durchsetzung des Islam aufruft und dabei die klassische Interpretation des Schariarechts als verbindlich betrachtet, passt nicht zur Idee der Menschenrechte. Denn diese in der Mitte der Theologie etablierte klassische Auslegung des Schariarechts sieht für Frauen nur verminderte Rechte vor, für „Abgefallene“ vom Islam (Atheisten, Konvertiten) die Todesstrafe und für Juden und Christen den Status von Unterworfenen. Wer die von Muhammad in Medina etablierte Theokratie als unaufgebbares Vorbild für die Gegenwart betrachtet, für den können Demokratie und Menschenrechte nur eine Notlösung ein, mit der man vorübergehend vielleicht einen „Vertrag“ schließen kann, die es jedoch langfristig durch eine (wie auch immer gestaltete) islamische Ordnung abzulösen gilt.

Es gilt daher all diejenigen Kräfte zu stärken, die einen demokratie- und freiheitskompatiblen Islam leben und begründen, aber all denjenigen Grenzen zu setzen, die die Menschenrechte dem Schariarecht nachordnen möchten. Zwischen „Islam“ und „politischem Islam“ sollte in Politik und Gesellschaft sorgfältiger und kenntnisreicher unterschieden werden. Denn von allen Bürgern, religiös oder nicht religiös, kann ein Bekenntnis zu und aktives Eintreten für Menschenrechte, Demokratie, Rechtsstaatlichkeit, Toleranz, Freiheits- und Gleichheitsrechte gefordert werden – und sollte es auch.

Ich bin stolz darauf, dass eine unserer Sektionen das erkannt und in ein öffentliches Dankeschön für eine unermüdliche Kämpferin für das Gute umgesetzt hat.

Thomas Schirrmacher

Präsident des Internationalen Rates der Internationalen Gesellschaft für Menschenrechte/International Society for Human Rights

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